====== "Jedermann" ====== "Jedermann" im Sinne des Grundrechts bezeichnet jede natürliche Person, die Träger der Grundrechte in Deutschland ist. Der Begriff stammt aus dem deutschen Verfassungsrecht und bedeutet, dass grundsätzlich jede Person – unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter, Geschlecht, Religion oder sozialem Status – die Grundrechte beanspruchen kann. Dazu gehören insbesondere die Rechte aus dem [[Grundrecht:Grundgesetz]], wie die [[Menschenwürde]] (Art. 1 GG), die [[allgemeine Handlungsfreiheit]] (Art. 2 Abs. 1 GG), das [[Recht auf freie Meinungsäußerung]] (Art. 5 GG), oder der [[Anspruch auf rechtliches Gehör]] (Art 103 (1) GG). ===== siehe auch ===== -> [[Grundrecht:Grundrecht]],