====== Hoheitsbefugnisse ====== Hoheitsbefugnisse sind besondere Befugnisse, die staatlichen Stellen [-> [[Bundesbehörde|Bundesbehörden]]] zur Ausübung hoheitlicher Aufgaben verliehen werden. Diese Befugnisse ermöglichen es ihnen, einseitig verbindliche Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen, wie zum Beispiel den Erlass von [[Verwaltungsakt|Verwaltungsakten]] (z.B. Baugenehmigungen), die Durchführung von [[Verfahrensrecht:Zwangsmaßnahmen]] (z.B. [[Verfahrensrecht:Zwangsvollstreckung|Zwangsvollstreckungen]]) und die Verhängung von [[Strafrecht:Sanktionen]] (z.B. [[Strafrecht:Bußgeld|Bußgelder]]). Hoheitsbefugnisse sind ein wesentliches Merkmal der [[öffentliche Verwaltung|öffentlichen Verwaltung]] und dienen der Durchsetzung des öffentlichen Rechts sowie der Aufrechterhaltung der [[öffentliche Ordnung|öffentlichen Ordnung]]. ===== siehe auch ======