====== Gesetzliche Regelung und Transparenz bei Einschränkungen von Grundrechten ====== Einschränkungen von Grundrechten müssen gesetzlich geregelt sein (Art. 19 Abs. 1 GG). Jede Einschränkung eines Grundrechts bedarf eines Gesetzes, das das Grundrecht ausdrücklich nennt und die Reichweite der Einschränkung definiert. Diese Vorschrift stellt sicher, dass Einschränkungen transparent und vorhersehbar sind. ===== siehe auch ===== Art. 19 GG -> [[Regelung der Reichweite und Schranken der Grundrechte]]