====== Gesetz ===== Ein Gesetz ist eine allgemein verbindliche Regelung [-> [[Rechtsnorm]]], die von einer gesetzgebenden [[Körperschaft]] (wie einem [[Parlament]]) erlassen wird. Es dient dazu, das Verhalten der Bürger und die Rechtsbeziehungen in einer Gesellschaft zu regeln und zu steuern [-> [[Rechtsordnung]]]. Gesetze legen fest, was erlaubt und was verboten ist, und sie bestimmen die Rechte und Pflichten der Bürger sowie die Sanktionen bei Verstößen. Die [[gesetzgebende Gewalt]] (auch Legislative genannt) ist eine der drei Hauptgewalten im Rahmen der Gewaltenteilung in einem demokratischen Staat. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Gesetze zu entwerfen, zu beraten, zu verabschieden und gegebenenfalls zu ändern oder aufzuheben. Die Legislative ist damit der Teil der [[Staatsgewalt]], der das rechtliche Fundament für das gesellschaftliche Zusammenleben schafft und anpasst. [[Gesetzesmaterialien]] sind Dokumente wie Entwürfe, Protokolle und Begründungen, die den Entstehungsprozess eines Gesetzes begleiten und Auskunft über den Willen des Gesetzgebers sowie die Hintergründe des Gesetzes geben. [[Richterliche Rechtsfortbildung]] ist die Praxis, bei der Gerichte durch ihre Urteile bestehende Gesetze weiterentwickeln oder Lücken im Recht schließen, um sie an neue gesellschaftliche oder rechtliche Gegebenheiten anzupassen. Die Anwendung und Auslegung der Gesetze [-> [[Gesetzesauslegung]]] durch die Gerichte stehen mit dem [[Grundrecht:Rechtsstaatsprinzip]] (Art. 20 Abs. 3 GG) in Einklang, wenn sie sich in den Grenzen vertretbarer Auslegung und zulässiger [[richterliche Rechtsfortbildung|richterlicher Rechtsfortbildung]] bewegen.((BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II)) Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt [-> [[Auslegung der Gesetze]]], kommt neben Wortlaut und Systematik den [[Gesetzesmaterialien]] eine nicht unerhebliche Indizwirkung zu. In Betracht zu ziehen sind hier die Begründung eines Gesetzentwurfs, der unverändert verabschiedet worden ist, die darauf bezogenen Stellungnahmen von Bundesrat (Art. 76 Abs. 2 Satz 2 GG) und Bundesregierung (Art. 76 Abs. 3 Satz 2 GG) und die Stellungnahmen, Beschlussempfehlungen und Berichte der Ausschüsse. In solchen Materialien finden sich regelmäßig die im Verfahren als wesentlich erachteten Vorstellungen der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe und Personen.((BGH, Urteil vom 10. Dezember 2020 - I ZR 153/17 - YouTube-Drittauskunft II; m.V.a. BVerfGE 149, 126 Rn. 74 mwN)) Die [[Nichtigkeit einer Rechtsverordnung]] bedeutet, dass diese von Anfang an unwirksam ist, da sie gegen höherrangiges Recht verstößt oder formelle Anforderungen bei ihrer Erlassung nicht eingehalten wurden. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsordnung]] \\ Das gesamte System von Rechtsnormen (Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften), das in einem bestimmten Staat oder einer Gemeinschaft wie der Europäischen Union gilt und das Zusammenleben der Menschen regelt sowie die Rechte und Pflichten der Bürger, Institutionen und Behörden festlegt.