====== Gerichtsystem ====== Das deutsche Gerichtssystem ist mehrstufig und umfasst mehrere spezialgerichtliche Zuständigkeiten sowie die ordentliche Gerichtsbarkeit. Es besteht aus [[Verfahrensrecht:Amtsgericht|Amtsgerichten]], [[Verfahrensrecht:Landgericht|Landgerichten]], Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof als höchste Instanz. Zudem gibt es spezialisierte Gerichte wie Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte, die jeweils eigene Zuständigkeitsbereiche abdecken. Die sachliche Zuständigkeit und Prozessordnung der Gerichte ist durch Gesetze wie die [[Verfahrensrecht:Zivilprozessordnung]] (ZPO) geregelt, wodurch [[Verfahrensrecht:Rechtsstreitigkeit|Rechtsstreitigkeiten]] systematisch und nach festgelegten rechtlichen Prinzipien bearbeitet werden. Das Ziel des Systems ist es, durch eine unabhängige und unparteiische [[Rechtsprechung]] gerechte und verbindliche [[Verfahrensrecht:Entscheidungen]] zu treffen.