====== Gerechtigkeit ====== Gerechtigkeit ist ein grundlegendes Prinzip, das darauf abzielt, jedem Einzelnen das ihm Zustehende zu geben und faire, ausgewogene Verhältnisse in einer herzustellen. Es umfasst die Idee, dass Menschen gleiche [[Rechte und Pflichten]] haben und dass Unterschiede im Umgang mit ihnen auf sachlichen, moralisch vertretbaren Gründen basieren. [[Rechtsvorschriften]] sind verbindliche Regeln, die von staatlichen Organen erlassen werden, um das Verhalten von Menschen und Institutionen in einer Gesellschaft zu regeln [Art. 20 (3) GG -> [[Rechtsstaatsprinzip]], [[Gewaltenteilung und Gesetzesbindung]]]. Sie legen [[Rechte und Pflichten]] fest und sorgen für [[Ordnung]] und Gerechtigkeit. ===== siehe auch ===== Art. 20 (3) GG -> [[Rechtsstaatsprinzip]], [[Gewaltenteilung und Gesetzesbindung]] \\ Legt fest, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung ist und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.