====== Gebot der Rechtssicherheit ====== Rechtssicherheit bedeutet, dass die [[Rechtsordnung]] und deren Anwendung für die [[Bürger]] und alle Beteiligten klar, verlässlich und vorhersehbar sind. Es geht darum, dass Menschen in einem [[Staat]] darauf vertrauen können, dass die geltenden [[Gesetz|Gesetze]] und [[Rechtsvorschriften]] stabil sind und nicht willkürlich geändert oder interpretiert werden. Die Rechtssicherheit ist im [[Grundgesetz]] (GG) nicht ausdrücklich als Begriff normiert, aber sie ergibt sich aus verschiedenen Grundsätzen, die dort verankert sind, insbesondere dem [[Rechtsstaatsprinzip]] (Artikel 20 Absatz 3 GG). ===== siehe auch ===== Artikel 20 Absatz 3 GG -> [[Grundrecht:Gewaltenteilung und Gesetzesbindung]] \\ Legt fest, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung ist und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind.