====== Exekutive ====== Die Exekutive der [[Bundesrepublik Deutschland]] ist die [[ausführende Gewalt]], die für die Umsetzung und Ausführung von [[Gesetz|Gesetzen]] verantwortlich ist. Hauptakteure sind das Staatsoberhaupt (der Präsident), der Regierungschef (der Bundeskanzler) sowie Minister und ihre Ministerien. Zu den zentralen Aufgaben der Exekutive zählen die Führung der Regierungsarbeit, Verwaltung des Staates, Durchführung der Außenpolitik und Sicherstellung der inneren und äußeren Sicherheit. Im Rahmen der [[Gewaltenteilung]] arbeitet sie neben der [[Legislative]] ([[gesetzgebende Gewalt]]) und [[Judikative]] ([[rechtsprechende Gewalt]]), um Machtmissbrauch zu verhindern und eine effektive Kontrolle sicherzustellen. Die [[öffentliche Verwaltung]] bildet das [[ausführendes Organ|ausführende Organ]] der Staatsgewalt und ist auf [[Bundesebene|Bundes-]], [[Landesebene|Landes-]] und [[Kommunalebene|kommunaler Ebene]] tätig. Die [[Bundesregierung]] ist die Exekutive der [[Bundesrepublik Deutschland]], die aus dem Bundeskanzler oder der Bundeskanzlerin und den Ministerien besteht und die Regierungsgeschäfte auf [[Bundesebene]] leitet. ===== siehe auch ===== -> [[Gewaltenteilung]] \\ Bezeichnet das Prinzip der Aufteilung staatlicher Macht in die drei unabhängigen Gewalten Legislative, Exekutive und Judikative, um Machtmissbrauch zu verhindern und gegenseitige Kontrolle zu gewährleisten.