====== Freiheit und Pluralität der Medien ====== Artikel 11 (2) der [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union]] (GRCh) betont die Bedeutung der Freiheit und Pluralität der Medien. **Artikel 11 (2) GRCh** Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet. ===== siehe auch ===== Artikel 11 GRCh -> [[Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit]] \\ Behandelt die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit, die jeder Person zustehen.