====== Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit ====== Artikel 11 der [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union]] (GRCh) behandelt die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit, die jeder Person zustehen. Artikel 11 (1) GRCh -> [[Recht auf freie Meinungsäußerung]] \\ Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, einschließlich der Freiheit, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Artikel 11 (2) GRCh -> [[Freiheit und Pluralität der Medien]] \\ Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet. ===== siehe auch ===== GRCh, Titel II -> [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union#Titel II: Freiheiten|Freiheiten]] \\ Der zweite Titel behandelt die Freiheiten, die den Menschen in der Union zustehen, einschließlich des Rechts auf Freiheit und Sicherheit, der Achtung des Privat- und Familienlebens, des Schutzes personenbezogener Daten, der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie der Meinungs- und Informationsfreiheit.