====== Anerkennung internationaler Grundsätze ====== Artikel 49 (2) der [[Charta der Grundrechte der Europäischen Union]] (GRCh) schließt nicht aus, dass eine Person nach internationalen Grundsätzen verurteilt oder bestraft wird. **Artikel 49 (2) GRCh** Dieser Artikel schließt nicht aus, dass eine Person wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt oder bestraft wird, die zur Zeit ihrer Begehung nach den allgemeinen, von der Gesamtheit der Nationen anerkannten Grundsätzen strafbar war. ===== siehe auch ===== Artikel 49 GRCh -> [[Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen]] \\ Behandelt die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen.