====== Ermittlung des Sachverhalts ====== Die Ermittlung des Sachverhalts ist der erste Schritt im Prozess der [[Rechtsanwendung]], bei dem die relevanten [[Verfahrensrecht:Fakten]] und Umstände eines konkreten Falles festgestellt werden. ===== siehe auch ===== -> [[Verfahrensrecht:Sachverhalt]] \\