====== Diskriminierungsverbot ====== AGG -> [[Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz]] \\ **Art. (3) GG** Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiƶsen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. ====== siehe auch ===== GG -> [[Grundrecht]]