====== Bund ======= Der Bund bezeichnet in [[Bundesrepublik Deutschland|Deutschland]] die Bundesebene des politischen Systems, also den Zusammenschluss der 16 deutschen Bundesländer zu einem föderalen Staat, der als [[Bundesrepublik Deutschland]] bekannt ist. Der Bund ist die höchste staatliche Ebene und besitzt bestimmte Hoheitsrechte, die ihm im Grundgesetz, der Verfassung Deutschlands, zugewiesen werden. [[Bundesrecht]] ist das [[Recht]], das vom Gesetzgeber auf [[Bundesebene]] erlassen wird und in der gesamten [[Bundesrepublik Deutschland]] gilt. Es umfasst Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsnormen, die von den Institutionen des [[Bund|Bundes]], wie dem [[Bundestag]] oder der [[Bundesregierung]], verabschiedet werden. Im föderalen System Deutschlands hat Bundesrecht Vorrang vor [[Landesrecht]], sofern beide Regelungen denselben Sachverhalt betreffen, was durch das [[Grundrecht:Grundgesetz]] garantiert wird. Das [[Recht|Rechtssystem]] im Bund (Bundesrepublik Deutschland) basiert auf einem zivilrechtlichen System. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein [[Grundrecht:Rechtsstaat]], was bedeutet, dass staatliches Handeln an Gesetze gebunden ist und durch [[Verfahrensrecht:Gericht|Gerichte]] überprüft werden kann. Der Bund kann durch [[Gesetz]] [[Hoheitsrechte|Hoheitsrechte]] auf [[zwischenstaatliche Einrichtungen]] übertragen (Art. 24 (1) GG). ===== siehe auch ===== -> [[Recht]] \\ Ein System von verbindlichen Regeln und Prinzipien [→ Rechtsordnung], das in einer Gesellschaft festgelegt und durchgesetzt wird, um das Verhalten der Menschen zu steuern, Gerechtigkeit zu sichern und die soziale Ordnung aufrechtzuerhalten.