====== Vindikationsanspruch (§ 9 GeschmMG) ====== Die Regelung entspricht [[Patentrecht:Das Recht am Patent|der im Patentrecht]]. Zu Beachten ist die Ausschlussfrist nach § 9 Abs. 2 GeschmMG von 3 Jahren ab Bekanntmachung des Geschmacksmusters, falls der [[Rechtsinhaber]] nicht bösgläubig war.