====== Rechte aus dem unveröffentlichten Geschmacksmuster ====== **§ 38 (3) GeschmMG** Während der Dauer der Aufschiebung der Bekanntmachung (§ 21 Abs. 1 Satz 1) setzt der Schutz nach den Absätzen 1 und 2 voraus, dass das Muster das Ergebnis einer Nachahmung des Geschmacksmusters ist. § 38 (1) GeschmMG -> [[Rechte aus dem Geschmacksmuster]] \\ § 38 (2) GeschmMG -> [[Schutzumfang]] ===== siehe auch =====