====== Rechte aus dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster ====== **Artikel 19 (2) S. 1 [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|GGV]]** Das [[Nicht eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster|nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster]] gewährt seinem Inhaber das Recht, die in Absatz 1 genannten Handlungen zu verbieten, jedoch nur, wenn die angefochtene Benutzung das Ergebnis einer [[Nachahmung]] des geschützten Musters ist. Artikel 19 (2) S. 2 GGV -> [[Nachahmung]] Artikel 19 (1) GGV -> [[Rechte aus dem eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster]] \\ Artikel 19 (3) GGV -> [[Rechte aus dem nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuster bei aufgeschobener Bekanntmachung]] \\ Art. 19 - 23 GGV (Titel II, Abschnitt 4) -> [[Wirkung des Gemeinschaftsgeschmacksmusters]] \\ Art. 3 - 26 GGV (Titel II) -> [[Materielles Geschmacksmusterrecht]] \\ Voraussetzungen für den Unterlassungsanspruch nach Art. 19 Abs. 2, Art. 89 Abs. 1 Buchst. a GGV sind die Inhaberschaft am nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters, dass das angegriffene Muster den Schutzbereich des Klagemusters nach Art. 10 GGV [-> [[Schutzumfang]]] verletzte sowie dass eine [[Nachahmung]] des Klagemusters vorliegt und der Anspruch bei Klageerhebung weder verjährt noch verwirkt war.((vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 74/10 - Gartenpavillon)) Unterliegt der Unterlassungsanspruch nach Art. 19 Abs. 2, Art. 89 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) 6/2002 wegen Verletzung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters der Verjährung?((BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 74/10 - Gartenpavillon)) Richtet sich die Verjährung nach Unionsrecht, gegebenenfalls nach wel-cher Vorschrift?((BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 74/10 - Gartenpavillon)) Unterliegt der Unterlassungsanspruch nach Art. 19 Abs. 2, Art. 89 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) 6/2002 wegen Verletzung eines nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters der Verwirkung?((BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 74/10 - Gartenpavillon)) Richtet sich die Verwirkung nach Unionsrecht, gegebenenfalls nach wel-cher Vorschrift?((BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 74/10 - Gartenpavillon)) ===== siehe auch ===== GGV -> [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\ Geschmacksmusterrecht -> [[Geschmacksmusterrecht:Gemeinschaftsgeschmacksmuster]]