====== Datenbank ======
**Artikel 71 (1) [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|GGDV]]**
Das [[Amt]] unterhält eine elektronische Datenbank mit Angaben über die Anmeldungen von [[Gemeinschaftsgeschmacksmuster|Gemeinschaftsgeschmacksmustern]] und [[Eintragungen]] in das [[Register]]. Das Amt kann, vorbehaltlich der Einschränkungen des Artikels 50 Absätze 2 und 3 [-> [[Aufgeschobene Bekanntmachung]]] der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 [-> [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]]], den Inhalt dieser Datenbank auch im Direktzugriff oder auf CD-ROM oder in einer anderen maschinenlesbaren Form zur Verfügung stellen.
**Artikel 71 (2) [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|GGDV]]**
Der [[Präsident des Amtes]] legt die Bedingungen für den Zugang zur Datenbank und die Art und Weise fest, in der der Inhalt dieser Datenbank in maschinenlesbarer Form bereitgestellt werden kann, einschließlich der Preise für diese Leistungen.
**Artikel 71 (3) [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung|GGDV]]**
Das [[Amt]] stellt die Informationen über [[internationale Eintragung|internationale Eintragungen]] von [[Geschmacksmuster|Geschmacksmustern]], in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist, über einen elektronischen Link zu der vom ]]Internationales Büro|Internationalen Büro]] betriebenen Such-Datenbank bereit.
Art. 70 - 71 GGDV (Kapitel XV) -> [[Blatt und Datenbank für Gemeinschaftsgeschmacksmuster]] \\
===== siehe auch =====
GGDV -> [[Durchführungsverordnung der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\
GGV -> [[Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung]] \\
Geschmacksmusterrecht -> [[Geschmacksmusterrecht:Gemeinschaftsgeschmacksmuster]]