====== Eintragung der Anmeldung ======
**§ 13 (1) GeschmMV**
Zu der Anmeldung werden folgende Angaben in das Geschmacksmusterregister eingetragen:
- das Aktenzeichen der Anmeldung,
- der Name und der Wohnort oder Sitz des Anmelders, bei ausländischen Orten auch der Staat ([[Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer|§ 5]] Abs. 1 und 4),
- die Zustellungsanschrift mit einer Angabe zum Zustellungsempfänger,
- der [[Anmeldetag]] ([[Anmeldetag|§ 13]] Abs. 1 und [[Prüfung der Anmeldung|§ 16]] Abs. 5 Satz 2 des [[Geschmacksmustergesetz|Geschmacksmustergesetzes]]),
- der Tag der Eintragung,
- die Erzeugnisse (§ 8) und
- die Warenklassen (§ 19 Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes), bestehend aus der Angabe der Klassen und Unterklassen.
**§ 13 (2) GeschmMV**
Gegebenenfalls werden folgende Angaben eingetragen:
- der Name und die Anschrift des Vertreters ([[Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer|§ 5]] Abs. 5),
- der Name und die Anschrift des Entwerfers ([[Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer|§ 5]] Abs. 6),
- der Name und der Wohnort des benannten vertretungsberechtigten Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ([[Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer|§ 5]] Abs. 1 Nr. 2),
- ein Hinweis, ob die Eintragung die Anmeldung eines einzelnen Musters oder eine [[Sammelanmeldung]] ([[Sammelanmeldung|§ 12]] des [[Geschmacksmustergesetz|Geschmacksmustergesetzes]]) betrifft. Bei Eintragung einer Sammelanmeldung wird ferner die Zahl der in der Anmeldung zusammengefassten Muster angegeben ([[Antrag auf Eintragung|§ 4]] Abs. 2 Nr. 1),
- die fortlaufende Nummerierung des Musters bei Sammelanmeldungen ([[Antrag auf Eintragung|§ 4]] Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a),
- (weggefallen)
- die Beschreibung ([[Anmeldung|§ 11]] Abs. 4 Nr. 1 des Geschmacksmustergesetzes),
- der Antrag auf Aufschiebung der Bekanntmachung der Wiedergabe ([[Aufschiebung der Bekanntmachung|§ 21]] Abs. 1 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes),
- ein Hinweis auf die Ersetzung der Wiedergabe durch einen flächenmäßigen Musterabschnitt ([[Anmeldung|§ 11]] Abs. 2 Satz 2 des Geschmacksmustergesetzes),
- Zeit, Land und Aktenzeichen der früheren Anmeldung desselben Musters bei Inanspruchnahme einer Priorität nach [[Ausländische Priorität|§ 14]] des Geschmacksmustergesetzes,
- der Tag der erstmaligen Zurschaustellung und Bezeichnung der Ausstellung bei Inanspruchnahme einer Ausstellungspriorität nach [[Ausstellungspriorität|§ 15]] des Geschmacksmustergesetzes,
- die unverbindliche Erklärung über das Interesse an der Vergabe von Lizenzen,
- dingliche Rechte ([[Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren|§ 30]] Abs. 1 Nr. 1, [[Angemeldete Geschmacksmuster|§ 32]] des Geschmacksmustergesetzes),
- Maßnahmen der Zwangsvollstreckung ([[Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren|§ 30]] Abs. 1 Nr. 2, [[Angemeldete Geschmacksmuster|§ 32]] des Geschmacksmustergesetzes) und
- ein Insolvenzverfahren ([[Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren|§ 30]] Abs. 3, [[Angemeldete Geschmacksmuster|§ 32]] des Geschmacksmustergesetzes).
**§ 13 (3) GeschmMV**
Im Falle von Rechtsübergängen wird nur derjenige in das Register eingetragen, der zum Zeitpunkt der Eintragung des Geschmacksmusters Inhaber des durch die [[Anmeldung]] begründeten Rechts ist.
**§ 13 (4) GeschmMV**
Ist die [[Aufschiebung der Bekanntmachung]] der Wiedergabe nach [[Aufschiebung der Bekanntmachung|§ 21]] Abs. 1 Satz 1 des [[Geschmacksmustergesetz|Geschmacksmustergesetzes]] beantragt worden, so beschränkt sich die Eintragung der [[Anmeldung]] auf die Angaben nach Absatz 1 Nr. 1 bis 5, nach Absatz 2 Nummer 1, 3, 8, 12 bis 15 sowie den Prioritätstag nach Absatz 2 Nummer 10 und 11. Wird der Schutz auf die Schutzdauer nach [[Dauer des Schutzes|§ 27]] Abs. 2 des Geschmacksmustergesetzes erstreckt ([[Aufschiebung der Bekanntmachung|§ 21]] Abs. 2 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes), so werden die übrigen Angaben eingetragen.
**§ 13 (5) GeschmMV**
Auf die Eintragung von typografischen Schriftzeichen finden Absatz 1 Nr. 6 und 7 und Absatz 2 Nr. 9 keine Anwendung.
===== interne Verweise =====
* [[Angaben zum Anmelder, Vertreter und Entwerfer]]
* [[Prüfung der Anmeldung]]
* [[Anmeldetag]]
* [[Sammelanmeldung]]
* [[Antrag auf Eintragung]]
* [[Aufschiebung der Bekanntmachung]]
* [[Ausstellungspriorität]]
* [[Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren]]
* [[Angemeldete Geschmacksmuster]]
* [[Anmeldung]]
* [[Dauer des Schutzes]]
===== siehe auch =====
* [[Geschmacksmusterverordnung]]
* [[Geschmacksmusterrecht]]
* [[Geschmacksmustergesetz]]
* [[:Deutsches Patent- und Markenamt]]