====== Einreichung der internationalen Anmeldung ====== **§ 67 GeschmMG** Die internationale Anmeldung gewerblicher Muster oder Modelle kann nach Wahl des Anmelders entweder direkt beim Internationalen Büro der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Internationales Büro) oder über das Deutsche Patent- und Markenamt eingereicht werden. ===== siehe auch ===== * [[Geschmacksmustergesetz]]