====== Angaben bei Inanspruchnahme einer Priorität ====== **§ 10 (1) GeschmMV** Wird in der Anmeldung die Inanspruchnahme der Priorität einer früheren ausländischen Anmeldung erklärt, so sind Zeit, Land und Aktenzeichen dieser Anmeldung anzugeben und eine Abschrift dieser Anmeldung einzureichen ([[Ausländische Priorität|§ 14]] Abs. 1 Satz 1 des [[Geschmacksmustergesetz|Geschmacksmustergesetzes]]). **§ 10 (2) GeschmMV** Wird die Inanspruchnahme einer [[Ausstellungspriorität]] erklärt, so sind der Tag der erstmaligen Zurschaustellung sowie die Ausstellung anzugeben. Zum Nachweis für die Zurschaustellung ([[Ausstellungspriorität|§ 15]] Abs. 3 Satz 1 des [[Geschmacksmustergesetz|Geschmacksmustergesetzes]]) ist eine Bescheinigung einzureichen, die während der Ausstellung von der für den Schutz des geistigen Eigentums auf dieser Ausstellung zuständigen Stelle erteilt worden ist. In der Bescheinigung muss bestätigt werden, dass das Muster in das entsprechende Erzeugnis aufgenommen oder dabei verwendet und auf der Ausstellung offenbart wurde; sie muss außerdem den Tag der Eröffnung der Ausstellung enthalten und, wenn die erstmalige Offenbarung nicht mit dem Eröffnungstag der Ausstellung zusammenfällt, den Tag, an dem es erstmals offenbart wurde, angeben. Der Bescheinigung ist eine von der genannten Stelle beglaubigte Darstellung über die tatsächliche Offenbarung des Erzeugnisses beizufügen. Für die Bescheinigung soll das vom [[:Deutsches Patent- und Markenamt|Deutschen Patent- und Markenamt]] herausgegebene Formblatt benutzt werden. **§ 10 (3) GeschmMV** Die Möglichkeit, die Angaben nach [[Ausländische Priorität|§ 14]] Abs. 1 Satz 2 des [[Geschmacksmustergesetz|Geschmacksmustergesetzes]] zu ändern oder die Prioritätserklärung innerhalb von 16 Monaten nach dem Prioritätstag oder dem Tag der erstmaligen Zurschaustellung abzugeben ([[Ausländische Priorität|§ 14]] Abs. 1 Satz 1, [[Ausstellungspriorität|§ 15]] Abs. 3 Satz 1 des Geschmacksmustergesetzes), bleibt unberührt. ===== siehe auch ===== * [[Geschmacksmusterverordnung]] * [[Geschmacksmusterrecht]] * [[Geschmacksmustergesetz]] * [[:Deutsches Patent- und Markenamt]] * [[Ausländische Priorität]] * [[Ausstellungspriorität]]