====== Verjährungsfristen ====== Artikel 8 der [[Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen|Richtlinie (EU) 2016/943]] regelt die Verjährungsfristen für Ansprüche und Klagen im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Artikel 8 (1) -> [[Vorschriften über Verjährungsfristen]] \\ Die Mitgliedstaaten müssen Vorschriften über die Verjährungsfristen für materielle Ansprüche und Klagen festlegen. Artikel 8 (2) -> [[Maximale Verjährungsfrist]] \\ Die Verjährungsfrist beträgt höchstens sechs Jahre. ===== siehe auch ===== Richtlinie (EU) 2016/943, Kapitel III -> [[Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen#Kapitel III: Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe|Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfe]] \\ Regelt die Verjährungsfristen für Ansprüche und Klagen im Zusammenhang mit dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen.