====== Verarbeitung personenbezogener Daten ====== Artikel 9 (4) der [[Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen|Richtlinie (EU) 2016/943]] regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen. **Artikel 9 (4)** Jede Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Absätzen 1, 2 oder 3 erfolgt gemäß der Richtlinie 95/46/EG. ===== siehe auch ===== Artikel 9 -> [[Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen im Verlauf von Gerichtsverfahren]] \\ Beschreibt die Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit von Geschäftsgeheimnissen während Gerichtsverfahren.