====== Rechtswidriger Erwerb, rechtswidrige Nutzung und rechtswidrige Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen ====== Artikel 4 der [[Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen|Richtlinie (EU) 2016/943]] beschreibt die Bedingungen, unter denen der Erwerb, die Nutzung und die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen als rechtswidrig gelten. Artikel 4 (1) -> [[Rechtsbehelfe bei rechtswidrigem Erwerb]] \\ Inhaber von Geschäftsgeheimnissen sind berechtigt, Maßnahmen zu beantragen, um rechtswidrigen Erwerb, Nutzung oder Offenlegung zu verhindern oder Entschädigung zu erlangen. Artikel 4 (2) -> [[Rechtswidriger Erwerb von Geschäftsgeheimnissen]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen der Erwerb eines Geschäftsgeheimnisses als rechtswidrig gilt. Artikel 4 (3) -> [[Rechtswidrige Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen die Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses als rechtswidrig gilt. Artikel 4 (4) -> [[Wissen um rechtswidrigen Erwerb]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen der Erwerb, die Nutzung oder die Offenlegung als rechtswidrig gilt, wenn eine Person wusste oder hätte wissen müssen, dass das Geschäftsgeheimnis rechtswidrig erlangt wurde. Artikel 4 (5) -> [[Rechtswidrige Nutzung durch Produkte]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen die Herstellung, das Anbieten oder Inverkehrbringen von Produkten als rechtswidrige Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses gilt. ===== siehe auch ===== Richtlinie (EU) 2016/943, Kapitel II -> [[Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen#Kapitel II: Erwerb, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen|Erwerb, Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen]] \\ Beschreibt die Bedingungen, unter denen der Erwerb, die Nutzung und die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen als rechtswidrig gelten.