====== Inkrafttreten ====== Artikel 20 der [[Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen|Richtlinie (EU) 2016/943]] beschreibt das Inkrafttreten der Richtlinie. **Artikel 20** Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. ===== siehe auch ===== Richtlinie (EU) 2016/943, Kapitel IV -> [[Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen#Kapitel IV: Sanktionen, Berichterstattung und Schlussbestimmungen|Sanktionen, Berichterstattung und Schlussbestimmungen]] \\ Beschreibt das Inkrafttreten der Richtlinie.