====== Geistiges Eigentum ====== Geistiges Eigentum (engl. intellectual property, kurz IP) beschreibt die durch den gewerblichen Rechtsschutz geschützten absoluten Rechte an immateriellen Gütern [-> [[Immaterialgüterrecht]]]. Der Schutz des geistigen Eigentums umfasst immaterielle Rechte, die den Schutz von kreativen und geistigen Schöpfungen sichern. Dazu gehören [[Patentrecht:Erfindung|Erfindungen]], [[Markenrecht:Marken|Marken]], [[Urheberrecht:Urheberrecht|Urheberrechte]] und [[Designrecht:Design|Designs]]. Diese Rechte gewähren den Inhabern exklusive Nutzungsrechte, die es ihnen ermöglichen, ihre Erfindungen, Werke oder Marken wirtschaftlich zu verwerten und gegen unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen. Die [[Behörden für den Schutz geistigen Eigentums]] sind [[Grundrecht:Behörde|staatliche]] oder [[:Zwischenstaatliche Einrichtung|zwischenstaatliche Institutionen]], die für die Registrierung, Verwaltung und Durchsetzung von Rechten an [[Patente|Patenten]], [[Marken]], [[Designs]] und anderen [[Immaterialgüterrecht|immateriellen Gütern]] verantwortlich sind. Richtlinie 2004/48/EG -> [[EU:Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums]] \\ Zielt darauf ab, die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Artikel 17 (2) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) [-> [[Grundrecht:EU:Schutz des geistigen Eigentums]]] bekräftigt den Schutz des geistigen Eigentums. Nach ständiger Rechtsprechung gehört die Ausübung eines mit einem Recht des geistigen Eigentums verbundenen ausschließlichen Rechts, hier des Rechts, eine Verletzungsklage zu erheben, zu den Vorrechten des Inhabers eines Rechts des geistigen Eigentums, so dass sie als solche keinen [[eu:Missbrauch marktbeherrschender Stellung|Missbrauch einer beherrschenden Stellung]] darstellen kann, selbst wenn sie von einem Unternehmen in beherrschender Stellung ausgeht.((Einheitspatentgericht, Lokalkammer Mannheim, Urteil vom 22. November 2024, Az. UPC_CFI_210/2023)) Dem Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums kann grundsätzlich nicht die Möglichkeit genommen werden, [[Verfahrensrecht:Gerichtsverfahren|gerichtliche Schritte]] zu unternehmen, durch die gewährleistet wird, dass seine ausschließlichen Rechte tatsächlich beachtet werden, und dass der Benutzer dieser Rechte, wenn er nicht ihr Inhaber ist, grundsätzlich vor jeder Benutzung eine [[Privatrecht:Lizenz]] einholen muss.((Einheitspatentgericht, Lokalkammer Mannheim, Urteil vom 22. November 2024, Az. UPC_CFI_210/2023)) ===== siehe auch ===== -> [[start|Gewerblicher Rechtsschutz und geistiges Eigentum]] \\ Umfassen den rechtlichen Schutz von immateriellen Gütern wie Patenten, Marken, Designs und Urheberrechten sowie den Schutz vor unlauterem Wettbewerb, um kreative Leistungen, wirtschaftliche Interessen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.