====== Widerspruch gegen den Löschungsantrag ====== **§ 17 (1) GebrMG** Das Deutsche Patent- und Markenamt teilt dem Inhaber des Gebrauchsmusters den Antrag mit und fordert ihn auf, sich dazu innerhalb eines Monats zu erklären. Widerspricht er nicht rechtzeitig, so erfolgt die Löschung. § 17 (2) GebrMG -> [[Mitteilung des Widerspruchs]]\\ § 17 (3) GebrMG -> [[Entscheidung über den Löschungsantrag]]\\ § 17 (4) GebrMG -> [[Kostenentscheidung]] ===== siehe auch ===== * [[Gebrauchsmusterlöschungsverfahren]]