====== Vertretungsbefugnis bei einer Gebrauchmusteranmeldung ====== **§ 3 (7) GebrMV** Unterzeichnen Angestellte für ihren anmeldenden Arbeitgeber, so ist auf Anforderung der Nachweis der Zeichnungsbefugnis vorzulegen. Auf beim Deutschen Patent- und Markenamt für die Unterzeichner hinterlegte Angestelltenvollmachten ist unter Angabe der hierfür mitgeteilten Kennnummer hinzuweisen. ===== siehe auch ===== § 3 GebrMV -> [[Gebrauchsmusteranmeldung]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Formalitäten für die Einreichung einer Gebrauchsmusteranmeldung.