====== Vernichtung und Rückruf ====== § 24a GebrMG -> [[Vernichtungsanspruch]] \\ ===== siehe auch ===== GebrMG, Kapitel 5 -> [[Gebrauchsmustergesetz#Kapitel 5: Rechtsverletzungen und Sanktionen|Rechtsverletzungen und Sanktionen]] \\ Beschreibt die Ansprüche und Sanktionen bei Verletzungen von Gebrauchsmusterrechten. Es umfasst Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche sowie strafrechtliche Sanktionen.