====== Übergangsregelung für künftige Änderungen ====== **§ 11 GebrMV** Für [[Gebrauchsmusteranmeldung|Gebrauchsmusteranmeldungen]], die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung [-> [[Gebrauchsmusterverordnung]]] eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis dahin geltenden Fassung. ===== siehe auch ===== GebrMV -> [[Gebrauchsmusterverordnung]]