====== Sitzung der Gebrauchsmusterabteilung ======
**§ 3 (3) S. 1 DPMAV**
In Verfahren vor der [[Gebrauchsmusterabteilung]] bedarf es der Beratung und Abstimmung in einer Sitzung für
- Beschlüsse, durch die über den Löschungsantrag entschieden wird,
- Gutachten und Beschlüsse, durch welche die Abgabe eines Gutachtens abgelehnt wird.
**§ 3 (3) S. 2 DPMAV**
Von einer Sitzung kann ausnahmsweise abgesehen werden, sofern die jeweils zuständigen Vorsitzenden sie nicht für erforderlich halten.
===== siehe auch =====
* [[Gebrauchsmusterabteilung]]