====== Sitzung der Gebrauchsmusterabteilung ====== **§ 3 (3) S. 1 DPMAV** In Verfahren vor der [[Gebrauchsmusterabteilung]] bedarf es der Beratung und Abstimmung in einer Sitzung für - Beschlüsse, durch die über den Löschungsantrag entschieden wird, - Gutachten und Beschlüsse, durch welche die Abgabe eines Gutachtens abgelehnt wird. **§ 3 (3) S. 2 DPMAV** Von einer Sitzung kann ausnahmsweise abgesehen werden, sofern die jeweils zuständigen Vorsitzenden sie nicht für erforderlich halten. ===== siehe auch ===== * [[Gebrauchsmusterabteilung]]