====== Recherche ====== **§ 7 (1) GebrMG** Das Deutsche Patent- und Markenamt ermittelt auf Antrag [-> [[Rechercheantrag]]] die öffentlichen Druckschriften, die für die Beurteilung der Schutzfähigkeit des Gegenstands der Gebrauchsmusteranmeldung oder des Gebrauchsmusters in Betracht zu ziehen sind (Recherche). ===== siehe auch ===== -> [[Rechercheantrag]] \\ -> [[Stand der Technik]] \\