====== Inhalt der Gebrauchsmustereintragung ====== **§ 8 (2) GebrMG** Die Eintragung [§ 8 GebrMG -> [[Eintragung des Gebrauchsmusters]]] muss Namen und Wohnsitz des Anmelders sowie seines etwa nach § 28 bestellten Vertreters und Zustellungsbevollmächtigten sowie die Zeit der Anmeldung angeben. ===== siehe auch ===== § 8 GebrMG -> [[Eintragung des Gebrauchsmusters]]