====== Inhalt der Gebrauchsmusteranmeldung ====== **§ 4 (3) GebrMG** Die Anmeldung muß enthalten: - den Namen des [[Anmelder|Anmelders]]; - einen [[Antrag auf Eintragung des Gebrauchsmusters]], in dem der Gegenstand des Gebrauchsmusters kurz und genau bezeichnet ist; - einen oder mehrere [[Schutzansprüche]], in denen angegeben ist, was als schutzfähig unter Schutz gestellt werden soll; - eine [[Beschreibung]] des Gegenstandes des Gebrauchsmusters; - die [[Zeichnungen]], auf die sich die Schutzansprüche oder die Beschreibung beziehen. § 4 (3) Nr. 2 GebrMG -> [[Antrag auf Eintragung des Gebrauchsmusters]] \\ § 4 (3) Nr. 3 GebrMG, § 5 (1) GebrMV -> [[Schutzansprüche]] \\ § 4 (3) Nr. 4 GebrMG, § 6 GebrMV -> [[Beschreibung]] \\ § 4 (3) Nr. 5 GebrMG, § 7 GebrMV -> [[Zeichnungen]] \\ § 4 (2) GebrMV -> [[Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung]] \\ § 2 S. 2 GebrMV -> [[Elektronische Einreichung]] ===== siehe auch ===== * [[Form der Gebrauchsmusteranmeldung]] * [[Antrag auf Eintragung des Gebrauchsmusters]] * [[Deutsche Übersetzungen]]