====== Gebrauchsmusterschutz ======
**§ 13 (1) GebrMG**
Der Gebrauchsmusterschutz wird durch die Eintragung nicht begründet, soweit gegen den als Inhaber Eingetragenen für jedermann ein Anspruch auf Löschung besteht (§ 15 Abs. 1 und 3).
==== Einschränkungen des Gebrauchsmusterschutzes ====
**§ 13 (2) GebrMG**
Wenn der wesentliche Inhalt der Eintragung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines anderen ohne dessen Einwilligung entnommen ist, tritt dem Verletzten gegenüber der Schutz des Gesetzes nicht ein.
===== siehe auch =====
* [[Recht auf das Gebrauchsmuster]]