====== Gebrauchsmusterschutz ====== **§ 13 (1) GebrMG** Der Gebrauchsmusterschutz wird durch die Eintragung nicht begründet, soweit gegen den als Inhaber Eingetragenen für jedermann ein Anspruch auf Löschung besteht (§ 15 Abs. 1 und 3). ==== Einschränkungen des Gebrauchsmusterschutzes ==== **§ 13 (2) GebrMG** Wenn der wesentliche Inhalt der Eintragung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Gerätschaften oder Einrichtungen eines anderen ohne dessen Einwilligung entnommen ist, tritt dem Verletzten gegenüber der Schutz des Gesetzes nicht ein. ===== siehe auch ===== * [[Recht auf das Gebrauchsmuster]]