====== Formblatt für die Gebrauchmusteranmeldung ====== **§ 3 (1) GebrMV** Für die schriftliche [[Gebrauchsmusteranmeldung]] ist für die nachfolgend genannten Angaben das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formblatt zu verwenden, sofern diese Verordnung nichts anderes bestimmt. ===== siehe auch ===== § 3 GebrMV -> [[Gebrauchsmusteranmeldung]] \\ Beschreibt die erforderlichen Angaben und Formalitäten für die Einreichung einer Gebrauchsmusteranmeldung.