====== Einreichung der Gebrauchsmusteranmeldung ====== ==== Anmeldung beim Patentamt ==== **§ 4 (1) GebrMG** Erfindungen, für die der Schutz als Gebrauchsmuster verlangt wird, sind beim Patentamt anzumelden. Für jede Erfindung ist eine besondere Anmeldung erforderlich. ==== Anmeldung bei einem Patentinformationszentrum ==== **§ 4 (2) GebrMG** Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Gebrauchsmusteranmeldungen entgegenzunehmen. Eine Anmeldung, die ein Staatsgeheimnis (§ 93 Strafgesetzbuch) enthalten kann, darf bei einem Patentinformationszentrum nicht eingereicht werden. ===== siehe auch ===== * [[Gebrauchsmusteranmeldung]] * [[Elektronische Einreichung]]