====== Zweck der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ====== ** Artikel 1 der Richtlinie 2005/29/EG** Zweck dieser Richtlinie ist es, durch Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über unlautere Geschäftspraktiken, die die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher beeinträchtigen, zu einem reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts und zum Erreichen eines hohen Verbraucherschutzniveaus beizutragen. ===== siehe auch ===== Richtlinie 2005/29/EG -> [[Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken]] \\ Dient dem Schutz der Verbraucher in der EU vor unlauteren Geschäftspraktiken, indem sie irreführende und aggressive Praktiken verbietet und sicherstellt, dass Unternehmen fair und transparent handeln.