====== Wirkstoff ====== Artikel 3 (1) Buchst. c der [[Biozidprodukte-Verordnung]] (BPR) erklärt, was als Wirkstoff gilt und welche Wirkung er entfaltet. **Artikel 3 (1) Buchst. c BPR** Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: „Wirkstoff“ einen Stoff oder einen Mikroorganismus, der eine Wirkung auf oder gegen Schadorganismen entfaltet. ===== siehe auch ===== Artikel 3 BPR -> [[Definitionen von Biozidprodukten und verwandten Begriffen]] \\ Definiert die wesentlichen Begriffe, die in der Verordnung verwendet werden, um Klarheit über die Anwendungsbereiche und Regelungen zu schaffen.