====== Wesentliche Informationen bei Online-Suchanfragen ====== Artikel 7 (4a) der [[Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken]] (Richtlinie 2005/29/EG) regelt die Bereitstellung wesentlicher Informationen bei der Suche nach Produkten über Online-Plattformen. **Artikel 7 (4a)** Wenn Verbrauchern die Möglichkeit geboten wird, mithilfe eines Stichworts, einer Wortgruppe oder einer anderen Eingabe nach Produkten zu suchen, die von verschiedenen Gewerbetreibenden oder von Verbrauchern angeboten werden, gelten, unabhängig davon, wo Rechtsgeschäfte letztendlich abgeschlossen werden, allgemeine Informationen, die die Hauptparameter für die Festlegung des Rankings der dem Verbraucher im Ergebnis der Suche vorgeschlagenen Produkte, sowie die relative Gewichtung dieser Parameter im Vergleich zu anderen Parametern, betreffen und die in einem bestimmten Bereich der Online-Benutzeroberfläche zur Verfügung gestellt werden, der von der Seite, auf der die Suchergebnisse angezeigt werden, unmittelbar und leicht zugänglich ist, als wesentlich. Dieser Absatz gilt nicht für Anbieter von Online-Suchmaschinen im Sinne von Artikel 2 Nummer 6 der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates. ===== siehe auch ===== Richtlinie 2005/29/EG, Artikel 7 -> [[Irreführende Unterlassungen]] \\ Untersagt Geschäftspraktiken, die wichtige Informationen zurückhalten.