====== Werbung für Biozidprodukte (Art. 72 BPR) ====== Artikel 72 der [[Biozidprodukte-Verordnung]] (BPR) legt fest, welche Anforderungen an die Werbung für Biozidprodukte gestellt werden, um irreführende Informationen zu vermeiden und die sichere Verwendung zu fördern. Artikel 72 (1) BPR -> [[Hinweis zur vorsichtigen Verwendung von Biozidprodukten in der Werbung]] \\ Verlangt, dass jeder Werbung für Biozidprodukte ein bestimmter Hinweis beigefügt wird, der deutlich und gut lesbar ist. Artikel 72 (2) BPR -> [[Ersetzung des Begriffs „Biozidprodukte“ in der Werbung]] \\ Erlaubt die Ersetzung des Begriffs „Biozidprodukte“ durch einen spezifischen Verweis auf die beworbene Produktart. Artikel 72 (3) BPR -> [[Verbot irreführender Werbung für Biozidprodukte]] \\ Untersagt irreführende Darstellungen in der Werbung für Biozidprodukte, insbesondere solche, die das Produkt als „ungiftig“ oder „umweltfreundlich“ bezeichnen. Artikel 72 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 befasst sich mit der Werbung für Biozidprodukte. Er legt fest, dass jede Werbung für Biozidprodukte den Hinweis enthalten muss: "Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen." Dieser Hinweis muss sich von der eigentlichen Werbung deutlich abheben und gut lesbar sein. Die Werbung darf das Wort "Biozidprodukte" in den vorgeschriebenen Sätzen durch einen eindeutigen Verweis auf die beworbene Produktart ersetzen. Zudem darf die Werbung für Biozidprodukte nicht irreführend sein, insbesondere nicht hinsichtlich der Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt oder ihrer Wirksamkeit. Sie darf keine Angaben wie "Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial", "ungiftig", "unschädlich", "natürlich", "umweltfreundlich", "tierfreundlich" oder ähnliche Hinweise enthalten. ===== siehe auch ===== Verordnung (EU) Nr. 528/2012: -> [[Biozidprodukte-Verordnung]] \\ Regelt die Bereitstellung und Verwendung von Biozidprodukten, also chemischen oder biologischen Stoffen, die zur Bekämpfung von Schadorganismen verwendet werden (z.B. Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel).