======= Völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug ====== Völkerrechtliche Verträge im Ergänzungs- oder Näheverhältnis zur [[Europäische Union|Europäischen Union]] sind [[:Völkerrechtlicher Vertrag|internationale Abkommen]], die zwar außerhalb des EU-Rechtsrahmens [-> [[Rechtsordnung der Europäischen Union]]] stehen, jedoch eng mit der EU zusammenarbeiten oder spezifische EU-Politiken und -Ziele unterstützen, wie etwa das Schengener Abkomme, das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ), oder das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ). EPÜ -> [[EP:Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht. EPGÜ -> [[UPC:Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ Internationales Abkommen, das die Schaffung eines zentralen Gerichts für Patentstreitigkeiten in Europa vorsieht und die einheitliche Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden EU-Staaten ermöglicht. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsordnung der Europäischen Union]] \\ Ein hierarchisches System aus Verträgen, Verordnungen, Richtlinien und Gerichtsurteilen, das in allen Mitgliedstaaten einheitlich gilt und den rechtlichen Rahmen für das Handeln der EU und ihrer Mitglieder bildet. -> [[Grundrecht:Völkerrechtlicher Vertrag]] \\ Eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehr Staaten oder internationalen Organisationen, durch die rechtlich bindende Regeln festgelegt werden.