====== Vergütung ====== **Artikel 12 [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts|EPG Satzung]]**: \\ Der Verwaltungsausschuss legt die Vergütung des Präsidenten des Berufungsgerichts, des Präsidenten des Gerichts erster Instanz, der Richter, des Kanzlers, des Hilfskanzlers und des Personals fest. ===== siehe auch ===== Anhang 1 EPGÜ -> [[Satzung des einheitlichen Patentgerichts]] \\ EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\