====== Unionsrecht ====== Das Unionsrecht [-> [[Rechtsordnung der Europäischen Union]]] ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die innerhalb der Europäischen Union gelten, einschließlich des [[Primärrecht der europäischen Union|Primärrechts]] (Verträge wie der EUV und AEUV), des [[Sekundärrecht der europäischen Union|Sekundärrechts]] (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, und hat Vorrang vor den nationalen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Begriffe des Unionsrechts, die nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweisen, müssen in der gesamten Union einheitlich und autonom ausgelegt werden, wobei neben dem Wortlaut auch der Kontext und das Regelungsziel berücksichtigt werden, ohne dass eine Sprachfassung Vorrang vor anderen hat [-> [[Auslegung des Unionsrechts]]]. ===== siehe auch ===== -> [[Rechtsordnung der Europäischen Union]] \\ Ein hierarchisches System aus Verträgen, Verordnungen, Richtlinien und Gerichtsurteilen, das in allen Mitgliedstaaten einheitlich gilt und den rechtlichen Rahmen für das Handeln der EU und ihrer Mitglieder bildet.