====== Schulungsrahmen ====== **Artikel 19 (1) [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|EPGÜ]]**: \\ Um die verfügbare Fachkenntnis auf dem Gebiet der Patentstreitigkeiten zu verbessern und zu vermehren und eine geografisch breite Streuung dieses speziellen Wissens und dieser speziellen Erfahrung sicherzustellen, wird ein __Schulungsrahmen für Patentrichter__ geschaffen, der im Einzelnen in der [[Satzung]] festgelegt wird. Die Einrichtung für diesen Schulungsrahmen befindet sich in Budapest. **Artikel 19 (2) [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|EPGÜ]]**: \\ Der __Schulungsrahmen__ weist insbesondere folgende Schwerpunkte auf: a) Praktika bei nationalen Patentgerichten oder bei Kammern des [[Das Gericht erster Instanz|Gerichts erster Instanz]] mit einem hohen Aufkommen an Patenstreitsachen; b) Verbesserung der Sprachkenntnisse; c) technische Aspekte des Patentrechts; d) Weitergabe von Wissen und Erfahrung in Bezug auf Zivilverfahren für [[technisch qualifizierte Richter]]; e) Vorbereitung von Bewerbern für Richterstellen. **Artikel 19 (3) [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht|EPGÜ]]**: \\ Der Schulungsrahmen leistet eine kontinuierliche Schulung. Alle [[Richter des Gerichts]] treten regelmäßig zu Sitzungen zusammen, um die Entwicklungen im Patentrecht zu erörtern und die Kohärenz der Rechtsprechung des [[Gericht|Gerichts]] zu gewährleisten. Artikel 15 - 19 (Kapitel III) -> [[Richter des Gerichts]] \\ Artikel 1 - 35 (Teil 1) -> [[Allgemeine und Institutionelle Bestimmungen]] \\ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ ===== siehe auch ===== EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ EU-Patent -> [[Einheitliches europäisches Patent]] \\