====== Rückstand ====== Artikel 3 (1) Buchst. h der [[Biozidprodukte-Verordnung]] (BPR) erklärt, was ein Rückstand ist und wo er vorkommen kann. **Artikel 3 (1) Buchst. h BPR** Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: „Rückstand“ einen Stoff, der in oder auf Erzeugnissen pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, in Wasserressourcen, im Trinkwasser, in oder auf Lebens- und Futtermitteln oder anderweitig in der Umwelt vorhanden ist und dessen Vorhandensein von der Verwendung von Biozidprodukten herrührt, einschließlich der Metaboliten und Abbau- oder Reaktionsprodukte eines solchen Stoffes. ===== siehe auch ===== Artikel 3 BPR -> [[Definitionen von Biozidprodukten und verwandten Begriffen]] \\ Definiert die wesentlichen Begriffe, die in der Verordnung verwendet werden, um Klarheit über die Anwendungsbereiche und Regelungen zu schaffen.