====== Produktart ====== Artikel 3 (1) Buchst. q der [[Biozidprodukte-Verordnung]] (BPR) beschreibt, was eine Produktart ist. **Artikel 3 (1) Buchst. q BPR** Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck: „Produktart“ eine der in Anhang V aufgeführten Produktarten. ===== siehe auch ===== Artikel 3 BPR -> [[Definitionen von Biozidprodukten und verwandten Begriffen]] \\ Definiert die wesentlichen Begriffe, die in der Verordnung verwendet werden, um Klarheit über die Anwendungsbereiche und Regelungen zu schaffen.