====== Patentrecht der Europäischen Union ====== Das Patentrecht der Europäischen Union bezieht sich auf die Regelungen und Bestimmungen, die die Erteilung und Durchsetzung von Patenten innerhalb der EU betreffen. Der wesentliche Aspekt des Patentrechts der Europäischen Union ist die Schaffung des [[Einheitspatentsystem|Einheitspatentsystems]], das einen [[einheitlicher Patentschutz|einheitlichen Patentschutz]] in mehreren EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. Dies zielt darauf ab, Patentverfahren zu vereinfachen, Kosten zu senken und eine konsistente Rechtsprechung in den teilnehmenden Staaten zu gewährleisten. Verordnung (EU) 1257/2012 -> [[EU:Einheitlicher Patentschutz]] \\ Schafft einen einheitlichen Schutzmechanismus für Patente in den teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten, der eine zentrale Erteilung und einheitliche Wirkung ermöglicht. Verordnung (EU) 1260/2012 -> [[EU:Übersetzungsregelungen]] \\ Regelt die Übersetzungsanforderungen für den einheitlichen Patentschutz und legt fest, welche Sprachen für die Patentanmeldung und -übersetzung erforderlich sind, um Kosten zu senken und den Zugang zu erleichtern. Das [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] (EPGÜ) ist ein [[:völkerrechtlicher Vertrag]], der außerhalb des rechtlichen Rahmens der EU steht [-> [[Rechtsordnung der Europäischen Union]]], auch wenn er in engem Zusammenhang mit der [[Europäische Union|Europäischen Union]] und ihren Mitgliedstaaten entwickelt wurde. ===== siehe auch ===== -> [[Sekundärrecht der Europäischen Union]] \\ Umfasst die von den EU-Institutionen erlassenen Rechtsakte wie Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse, die auf Grundlage des Primärrechts (Verträge) erlassen werden und in den Mitgliedstaaten verbindlich sind. EPGÜ -> [[Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht]] \\ Sieht die Errichtung eines Einheitlichen Patentgerichts als gemeinsames Gericht der Mitgliedstaaten für Streitigkeiten über europäische Patente und europäische Patente mit einheitlicher Wirkung vor.