====== Nährwertkennzeichnung ====== Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sind für Stof-fe, die Gegenstand einer nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angabe sind und nicht in der Nährwertkennzeichnung erscheinen, die jeweiligen Mengen in demselben Sichtfeld in unmittelbarer Nähe dieser Nährwertkennzeichnung gemäß Art. 6 der Richtlinie 90/496/EWG anzugeben.((BGH, Urteil vom 9. Oktober 2014 - I ZR 162/13 - Combiotik)) ===== siehe auch ===== Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 -> [[Health-Claims-Verordnung]] (HCVO) \\ Regelt die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln innerhalb der Europäischen Union, um Verbraucher vor irreführenden Aussagen zu schützen.