====== Modalitäten der Ausgleichszahlungen ====== Die Ausgleichszahlungen werden in verschiedenen Formen geleistet, darunter Bargeld, Überweisung oder Reisegutscheine, sofern der Fluggast zustimmt. **Artikel 7 (3)** Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen. ===== siehe auch ===== Artikel 7 -> [[Ausgleichsanspruch bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung]] \\ Regelt die Entschädigungshöhen bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung.